Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Nutzung oder der Zustimmung zu einem Vertragsverhältnis zu den Produkten oder Dienstleistungen der Base-t GmbH & Co. KG stimmen Sie zu, dass die im folgenden aufgeführten Bedingungen akzeptiert werden.

Sofern Sie unsere Dienstleistungen oder Produkte im Auftrag einer Firma (etwa Ihres Arbeitgebers) oder eines anderen Rechtsträgers nutzen, erklären Sie hiermit, dass Sie dazu befugt sind, diese Firma oder diesen Rechtsträger zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten.

Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, sollten Sie unsere Dienstleistungen oder Produkte nicht nutzen.

Vertragspartner: 

Vertragspartner sind die Base-t GmbH & Co. KG (im Folgenden Base-t GmbH & Co. KG oder wir genannt), Max-Keith-Str. 11, 45136 Essen und der Kunde.

Vertragsgegenstand:

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

Zustandekommen des Vertrages:

Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande. Diese erfolgt durch den Kunden oder der Bestätigung des Empfangs der Anmeldung durch Base-t GmbH & Co. KG, spätestens mit der Bereitstellung der im Vertragsgegenstand genannten Produkte zustande. 

Der Anbieter hat das Recht, die in der Preisliste geregelten Preise zum Ausgleich von gestiegenen Kosten zu erhöhen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen der Anbieter zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.

Weiterhin sei der Base-t GmbH & Co. KG nach einer zweijährigen Vertragslaufzeit eine Preisanpassung anheimgestellt. Diese würde ein außerordentliches Kündigungsrecht beinhalten.

Leistungen der Base-t GmbH & Co. KG

Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen.

Die Verfügbarkeit von internetbasierten Diensten und Servern der Base-t GmbH & Co. KG zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. 

Die Base-t GmbH & Co. KG führt an ihren Systemen zur Aufrechterhaltung der Servicequalität und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Während der Durchführung von Wartungsarbeiten können unter Umständen die bereitgestellten Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. Base-t GmbH & Co. KG wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird Base-t GmbH & Co. KG den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
Die Base-t GmbH & Co. KG kann ihre Leistungen oder den Leistungsumfang ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.

Falls dem Kunden im Rahmen von Dienstleistungen feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich die Base-t GmbH & Co. KG vor diese zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Dies bezieht sich ebenfalls auf die Zuweisung von IP-Adressen zu Domains des Kunden oder der Base-t GmbH & Co. KG.

Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsregelungen.

Softwareupdates:

Die Base-t GmbH & Co. KG erbringt gegenüber dem Kunden die folgenden Pflegeleistungen, sofern der Kunde mit der Base-t GmbH & Co. KG einen Servicevertrag abgeschlossen hat.

Der Anbieter stellt dem Kunden Aktualisierungen in Form von Hotfixes, Patches, Updates und Releases zur Verfügung, sobald diese durch die Base-t GmbH & Co. KG freigegeben und auch anderen Kunden zugänglich gemacht werden. Der Kunde akzeptiert in diesem Zusammenhang Änderungen der Nutzungsweise und Bedienung, sofern diese für ihn zumutbar sind.

Im Einzelnen erbringt der Anbieter die folgenden Aktualisierungsleistungen:

  • Bereitstellung von bekannten Fehlerkorrekturen durch Überlassung von verfügbaren Updates (Bündelung von mehreren Fehlerkorrekturen in einer Version) zum Download über das Internet,
  • Bereitstellung von verfügbaren Minor-Updates (Version mit zusätzlichen / erweiterten Funktionen) zum Download über das Internet,
  • Bereitstellung von verfügbaren Major-Updates (Version mit stark erweitertem Funktionsumfang) zum Download über das Internet,
  • Aktualisierung der Dokumentation bei Minor- und Major-Updates.

Die Einräumung von Nutzungsrechten und Lieferung der entsprechenden Lizenzdateien für alle Minor- und Major-Updates ist auf die Anzahl und Art der Produkte sowie die diesen zu Grunde liegenden Nutzungsbedingungen beschränkt, für die dieser Vertrag abgeschlossen wurde.

Die Base-t GmbH & Co. KG unterstützt den Kunden bei der Beseitigung von vermeintlichen Fehlern. Vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind allgemeine Schulungsmaßnahmen, telefonischer Support sowie Vor-Ort Einsätze beim Kunden. 

Supportanfragen beantwortet der Anbieter innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage des Landes NRW, jeweils von 9:00 bis 19:00, im Folgenden „Geschäftszeiten“) innerhalb angemessener Frist. 

Falls eine Fehlfunktion weder durch den Anbieter noch vom Kunden reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler.

Anstelle einer Fehlerkorrektur ist der Anbieter berechtigt, eine für den Kunden zumutbare Umgehung des Fehlers („Work-Around“) bereitzustellen. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt Funktionen abzuändern, sofern die vereinbarten Funktionen hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 

Hardwaresupport:

Supportkonditionen zu durch die Base-t GmbH & Co. KG bereitgestellter Hardware werden bei Vertragsabschluss im Rahmen eines Service-Level Agreements festgelegt. Innerhalb des im Service-Level Agreements festgelegten Zeitraum, in der Regel ist dies die Mietdauer oder die Vertragsdauer eines erweiterten Hardwaresupports, stellt die Base-t GmbH & Co. KG Ersatzhardware im Defektfall zur Verfügung. Ein Defektfall entsteht bei Feststellung oder Bestätigung eines Hardwaredefektes unserer Techniker.

Der Austausch defekter Hardware erfolgt in der Regel unmittelbar nach Feststellung des Defektfalles. Sofern dieser vor 12:00h an einem Arbeitstag festgestellt wurde, kann die Ersatzbereitstellung innerhalb Deutschlands in der Regel am nächsten Arbeitstag (Mo. – Fr.) erfolgen, sofern dies im Rahmen eines Service-Level Agreements zugesichert wurde. Auszutauschende Hardware wird über einen Versanddienstleister per Expressversand durchgeführt, sofern nicht anders vereinbart. Die Base-t GmbH & Co. KG ist nicht verantwortlich für Verzögerungen die durch den Versanddienstleister verursacht wurden. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen kommen, welche mit dem jeweiligen Kunden abgesprochen werden. 

Der Austausch für Kunden im inner- oder außereuropäischem Ausland wird im jeweiligen Einzelfall abgesprochen und koordiniert.

Der Kunde ist im Rahmen eines Hardwaretausches dazu verpflichtet erforderliche und zumutbare Arbeiten zur Abwicklung des Wechsels selber durchzuführen. Dies betrifft z.B. den Anschluss von Geräten oder den Tausch von „Hot-Swap“-fähigen Festplatten.

 

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden:

Der Kunde ist insbesondere zu folgenden Punkten verpflichtet:

  1. Der Kunde versichert, dass seine Angaben zur Person zutreffend, aktuell und vollständig sind und er diese auch aktuell halten wird. Base-t GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, bei nicht Erfüllung die bereitgestellten Dienste zu sperren.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich Passwörter und andere Zugangsberechtigungen sicher aufzubewahren und stimmt zu, diese nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist alleinig für jegliche Handlung verantwortlich, die unter Benutzung seiner Zugangsdaten erfolgt. Weiterhin ist der Kunde dazu verpflichtet die Base-t GmbH & Co. KG umgehend über unbefugte Zugriffe in Kenntnis zu setzen. Bei Verdacht auf Verlust persönlicher Zugangsdaten oder Kenntnis unbefugter Dritter derselben ist die Base-t GmbH & Co. KG unmittelbar zu informieren. Möglicher Schaden kann durch rechtzeitige Massnahmen abgewendet werden.
  3. Der Kunde selbst ist für Inhalte, die er kopiert, freigibt, hochlädt, herunterlädt oder in sonstiger Weise im Rahmen der Dienste verwendet, verantwortlich und haftbar.
  4. Das Hochladen von Spyware und anderer schädlicher Software in unsere Dienste ist untersagt.
  5. Der Kunde selbst ist für die Verwaltung und den Schutz der Inhalte innerhalb seiner Möglichkeiten verantwortlich. Base-t GmbH & Co. KG haftet weder bei Verlust oder Beschädigung der Inhalte, noch für Kosten oder Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Sicherung oder Wiederherstellung der Inhalte anfallen bei kundenseitigem Verschulden.
  6. Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in die Produkte und Dienstleistungen der Base-t GmbH & Co. KG eingestellt werden sowie auf solche Inhalte hingewiesen werden. 
  7. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten, das Einstellen oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die Firma Base-t GmbH & Co. KG, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
  8. Es sind die nationalen und internationalen Urheber-  und Marken-, Patent-, Namens-, und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutz- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
  9. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch den Anbieter vorzunehmen ist, trägt der Kunde dafür Sorge, dass seine Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, gesichert werden, um bei Verlust der Daten die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. Unabhängig von einer ggf. bestehenden Vereinbarung, dass die Datensicherung durch den Anbieter durchzuführen ist, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, eingehalten werden.
  10. Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten für den Anbieter unentgeltlich.
  11. Eine Nutzungsüberlassung von Servern (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt.
  12. Eine Nutzung von Servern zur Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten ist ausgeschlossen.

Beistellungen:

Soweit mit dem Kunden vereinbart ist, dass dieser für die Leistungserbringung Infrastruktur, Hardware und/oder Software beizustellen hat, sind diese Beistellungen pünktlich, für den Anbieter unentgeltlich und in vertragsgemäßem Zustand bereitzustellen. Der Kunde gewährleistet, dass er zu einer dem Zweck des Vertrages entsprechenden Beistellung berechtigt ist.

Entgelte:

Alle Entgelte verstehen sich ohne Abzug etwaiger Quellensteuern oder sonstiger Abzugssteuern, die von einer ausländischen Steuerbehörde oder einem sonstigen Hoheitsträger festgesetzt werden und/oder aufgrund Rechtsvorschriften geschuldet werden. Sofern der Kunde solche Quellensteuern entrichten muss, hat der Kunde das zusätzliche Entgelt in Höhe dieser Quellensteuer an den Anbieter zu zahlen, so dass der Anbieter trotz der Zahlung etwaiger Quellensteuer das volle vereinbarte Entgelt erhält. Der Anbieter wird den Kunden bei einer diesbezüglichen Rückerstattung der Quellensteuer angemessen unterstützen; hierbei hat der Kunde den Anbieter von ggf. anfallenden Kosten freizustellen.

Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 20 Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. Dem Anbieter steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen.

Nutzung durch Dritte:

Es ist nicht gestattet die Produkte Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiter zu vermieten. Der Kunde hat in diesen Fällen, soweit er diese Nutzung auch durch Unbefugte zu vertreten hat,  entstehende Kosten zu zahlen. Eine Weitervermietung kann nur im Rahmen einer ausdrücklichen Erlaubnis der Base-t GmbH & Co. KG erfolgen. 

Zahlungsbedingungen:

Von der Base-t GmbH & Co. KG bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen sind monatlich, beginnend mit dem Tag der betriebsbereiten Bereitstellung zu bezahlen. Mögliche Zahlungsweisen sind:

  • per SEPA-Basislastschrift oder -Firmenlastschrift .
  • Per Überweisung, wobei diese dann entweder für 6 oder für 12 Monate im Voraus zu entrichten ist.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Weiterhin können die AGB angepasst und ergänzt werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsabschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. 

Die geänderten AGB werden auf der CONTACTBOX Webseite veröffentlicht.

Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes der Base-t GmbH & Co. KG zuständig.

Haftungsbeschränkung:

In keinem Fall haften die Base-t GmbH & Co. KG, noch eine sonstige Partei, die an Entwicklung, Betrieb und Produktion oder Bereitstellung der Dienstleistungen beteiligt ist oder seine Lizenznehmer für eventuelle Kosten für die Beschaffung von Ersatzprodukten oder Dienstleistungen, entgangenen Gewinn, Serviceunterbrechungen, Computerschäden, Systemausfälle, Kosten für Ersatzdienste und -leistungen, Verlust von Informationen oder Daten oder beliebige andere konkrete, indirekte, folge- oder verbundenen Schäden, die sich in irgendeiner Weise aus dem Verkauf, der Verwendung oder der mangelnden Verwendungsfähigkeit von beliebigen Produkten oder Dienstleistungen ergeben, selbst wenn Base-t GmbH & Co. KG über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. 

Dies gilt unabhängig davon, ob die Ursache zurückzuführen ist auf oder im Zusammenhang steht mit Garantien, Vertragsverpflichtungen, unerlaubten Handlungen (darunter auch Fahrlässigkeit), Produkthaftung oder sonstigen rechtstheoretischen Konzepten. Es gilt auch unabhängig davon, wenn sich herausstellen sollte, dass eine konkrete, in vorliegender Vereinbarung enthaltene Vorkehrung ihren Zweck nicht erfüllt hat.

In keinem Fall übersteigt die Haftung von Base-t GmbH & Co. KG den tatsächlichen Kaufpreis der Produkte oder Dienstleistungen; bei Miete die bereits gezahlten Mieten ohne Einrichtungskosten, maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten. Da nach der Gesetzgebung einiger Staaten die Beschränkung von impliziten Garantien oder von Haftung für verbundene, Folge-, Sonder- oder indirekte Schäden nicht zulässig ist, finden die vorstehenden Beschränkungen nicht immer Anwendung. 

Vorstehende Einschränkungen finden keine Anwendung bei einem Personenschaden, für den das geltende Recht eine solche Haftung in einem bestimmten Umfang verlangt.

Sofern die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die Base-t GmbH & Co. KG ausdrücklich übernommen hat, haftet Base-t GmbH & Co. KG für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

Weiterhin verpflichtet sich der Kunde etwaige Backupmedien adäquat zu lagern, d.h. in zwei verschiedenen Brandabschnitten (siehe hierzu Backuperklärung).

Ist keine Anfertigung eines Backups durch den Kunden erwünscht, wird Base-t GmbH & Co. KG, soweit gesetzlich möglich, aus einer Haftung für monetäre Schäden aus etwaigen Datenverlusten herausgenommen (siehe Backuperklärung). 

Vorstehende Einschränkungen finden keine Anwendung bei einem Personenschaden, für den das geltende Recht eine solche Haftung in einem bestimmten Umfang verlangt. Diese Haftung tritt nur in Kraft, wenn der Kunde die Vorsorgemaßnahmen aus der Backuperklärung bis dato eingehalten hat.

Base-t GmbH & Co. KG haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung einer vereinbarten Verfügbarkeit). Base-t GmbH & Co. KG haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

Produkte und Dienstleistungen von Dritten

Bestimmte Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, die über die Nutzung von Produkten der Base-t GmbH & Co. KG verfügbar sind, können Materialien von Dritten beinhalten. Base-t GmbH & Co. KG kann Links zu Webseiten von Dritten als eine Gefälligkeit zur Verfügung stellen. Base-t GmbH & Co. KG ist nicht verantwortlich für die Untersuchung oder Bewertung der Inhalte oder der Richtigkeit; Base-t GmbH & Co. KG garantiert nicht, haftet nicht und ist nicht verantwortlich für die Materialien oder Webseiten von Dritten oder für sonstige Materialien, Produkte oder Dienstleistungen von Dritten. Der Kunde darf Materialien von Dritten nicht in einer Art und Weise nutzen, die die Rechte von sonstigen Dritten verletzt. Base-t GmbH & Co. KG ist für eine solche unrechtmäßige Nutzung auch sonst nicht verantwortlich.

Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Rechteeinschränkungen zur Nutzung innerhalb der USA

Einschränkung der Rechte der amerikanischen Regierung. Jede Software, die die amerikanische Regierung oder von ihr beauftragte Personen aus dem Internet herunterladen, wird der amerikanischen Regierung nur mit Einschränkungen und begrenzten Rechten zur Verfügung gestellt. 

Für die Verwendung, die Vervielfältigung oder die Weitergabe durch die amerikanische Regierung gelten die Beschränkungen laut 48 C.F.R. 2.101 (Oktober 1995) für "Kommerzielle Computer-Software" und "Unterlagen für kommerzielle Computer-Software", gemäß der Verwendung dieser Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (September 1995) und in FAR, Abschnitt 52-227-14 und 52-227-19 oder DFARS, Abschnitt 52.227-7013 (C) (1) (ii) oder den entsprechenden Nachfolgebestimmungen. 

Gemäß 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7204-4 (Juni 1995) oder etwaigen Nachfolgebestimmungen wird diese Software den Anwendern der amerikanischen Regierung gemäß vorliegenden Bedingungen zur Verfügung gestellt. 

Verweise und Links:

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der  Base-t GmbH & Co. KG liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Base-t GmbH & Co. KG von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Base-t GmbH & Co. KG erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/ verknüpften Seiten hat die Base-t GmbH & Co. KG keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten und verknüpften Seiten. Für illegale, fehlerhaft oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder der Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet alleine der Anbieter der Seite, auf die verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

Salvatorische Klausel:

Falls eine der Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, wird sie gemäß den Absichten der Partei in dem Maße geändert, in dem sie durchgesetzt werden kann und die übrige Vereinbarung bleibt unbeschadet dessen nach wie vor wirksam.

Laufzeit und Kündigung:

Die Mindestlaufzeiten für Dienstleistungen und Mieten sind den Leistungsbeschreibungen und Preisangeboten zu entnehmen. Diese finden Sie auf der Internetseite bei den jeweiligen Produktvarianten. Ausführliche Informationen sind der Gesamtpreisliste zu entnehmen. Diese finden Sie auf unseren Internetseiten https://www.contactbox.pro. Eine Mindestlaufzeit wird bei Vertragsabschluss durch den Kunden gewählt oder gesondert vereinbart. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden oder anderweitig festgelegt wurden, gelten unsere Mindestvertragslaufzeiten wie folgt:

  • contactbox.free - keine Vertragslaufzeit, keine Vertragsbindung
  • contactbox.pro - Mindestvertragslaufzeit 3 Monate
  • contactbox.box - Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
  • contactbox.app - keine Vertragslaufzeit, keine Vertragsbindung

Mieten oder Dienstleistungsverträge werden in Abrechnungszeiträumen abgerechnet. Der jeweilige Abrechnungszeitraum wird bei Vertragsschluss durch den Kunden gewählt oder vereinbart. Verträge verlängern sich automatisch nach Ablauf der Mindestlaufzeit um den jeweiligen Abrechnungszeitraum sofern nicht 3 Monate zum jeweiligen Monatsende vor Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode schriftlich oder per E-Mail gekündigt wurde. Mit der Anerkennung dieser Kündigung und der Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen alle an den Kunden übermittelten Rechte. Die Base-t GmbH & Co. KG kann dem Kunden, zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebühren Zugriff auf seine gemieteten Produkte ermöglichen, so dass der Kunde seine Informationen exportieren kann. Base-t GmbH & Co. KG kann nach einem wirtschaftlich zumutbaren Zeitraum sämtliche, durch die Nutzung entstandenen oder in Verbindung stehenden Daten, löschen.

Die Base-t GmbH & Co. KG kann zu speziellen Produkten oder Angeboten abweichende Kündigungsoptionen anbieten. Diese werden bei Abweichung von den o.g. Kündigungsregularien jedoch ausdrücklich bei Bestellung genannt oder mit dem Kunden vereinbart.

Contactbox.free: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von Base-t GmbH & Co. KG mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Base-t GmbH & Co. KG kann zu speziellen Produkten oder Angeboten abweichende Kündigungsoptionen anbieten. Diese werden bei Abweichung von den o.g. Kündigungsregularien jedoch ausdrücklich bei Bestellung genannt oder mit dem Kunden vereinbart.

Beginn und Ende der Mietzeit bei Gerätemiete:

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache. Soweit nicht anders vereinbart gelten die in den Preislisten angegebenen Mindestvertragslaufzeiten. Die Mietzeit verlängert sich automatisch über die Mindestmietzeit hinaus sofern keine Beendigung vereinbart wurde und endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung der Mietsache an den Vermieter, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Bei verbindlich vereinbarten Festlaufzeiten ist der Vermieter berechtigt Schadensersatz (z.B. aufgrund der Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrages) geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät. 

Die Mietobjekte sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Mietzeit vom Mieter auf eigene Kosten per versichertem Transport an die Base-t GmbH & Co. KG zurückzusenden. Eine (kostenpflichtige) Abholung der Geräte kann unabhängig davon vereinbart werden. Rückgesandte Geräte sind ausreichend gepolstert zu verpacken. Für Beschädigungen der Geräte auf dem Versandweg haftet der Versender.

Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten Mietzeit an die Base-t GmbH & Co. KG zurückgegeben, wird der jeweils gültige monatliche Mietpreis für jeden angebrochen Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit berechnet.

Der Mietvertrag verlängert sich automatisch bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Geräte. Ebenso ist die Base-t GmbH & Co. KG nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters abzuholen. Der Mieter hat den Zutritt zu den entsprechenden Geräten zu ermöglichen. Eine Geräteabholung wird rechtzeitig im Voraus angekündigt oder vereinbart.

Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten. 

Sonderkündigungsrecht:

Der Kunde hat die Möglichkeit bei Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen und deren erfolgloser Nachbesserung innerhalb eines Monats nach Bereitstellung der Dienstleistung den entsprechenden Vertrag zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Erstattungen erfolgen nach Rückgabe bereitgestellter Hardware und Lizenzen. Diese Sonderkündigungsrecht betrifft ausschließlich Produkte und Dienstleistungen der Base-t GmbH & Co. KG. Produkte von Fremdherstellern unterliegen deren eigenen AGBs.

Lieferzeit/ Preise:

Lieferzeiten richten sich nach der gewählten Dienstleistung oder dem gewählten Produkt. Diese werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Abweichungen von der vertraglich zugesicherten Lieferzeit können aufgrund von Lieferengpässen entstehen. 

Der Kunde hat bei Überschreitung der zugesicherten Lieferzeit um mehr als 2 Wochen ein Sonderkündigungsrecht.

 

Software-Lizenzvereinbarung:

Die auf unseren Web-Seiten zum Herunterladen erhältliche Software befindet sich im Besitz der Base-t GmbH & Co. KG. Diese Software ist durch Urheberrechtsgesetze geschützt und wird Ihnen ausschließlich zur Nutzung in Übereinstimmung mit der folgenden Software-Lizenzvereinbarung zugänglich gemacht. 

Jegliche Nutzung, Reproduktion oder Weitergabe der Software, die nicht der Lizenzvereinbarungen entspricht, verstößt ausdrücklich gegen das Gesetz und kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. 

Base-t GmbH & Co. KG ist zur Erteilung einer Lizenz für die angebotene Software an den Kunden nur unter der Voraussetzung bereit, dass dieser alle Bedingungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung akzeptiert. 

Es handelt sich hierbei um eine Vereinbarung zwischen dem Kunden, dem Endanwender (natürliche oder juristische Person) und Base-t GmbH & Co. KG. Wenn Sie die Software installieren, herunterladen, kopieren oder auf andere Weise nutzen, erklären Sie sich mit den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung einverstanden. 

Wenn der Kunde mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden ist, darf dieser die Software  nicht installieren, herunterladen, kopieren oder auf andere Weise nutzen.

Lizenzgewährung

Die Base-t GmbH & Co. KG und Lizenznehmer gewährt dem Kunden eine nicht exklusive Lizenz für die Verwendung einer Kopie des Software-Programms auf einem Computer zusammen mit dem von Ihnen erworbenen Produkt oder für Teilnehmer, die Mittels des Clients Daten an einen von uns bereitgestellten Server oder Serversoftware versenden möchte. Es werden keine weiteren Rechte gewährt. 

Die Software ist in Verwendung, wenn sie in den permanenten oder temporären Speicher des Computers geladen ist. Ausschließlich zu Sicherungszwecken können Sie eine Kopie der Software anfertigen. Auf den Datenträgern der Sicherungskopie müssen sämtliche Copyright- und anderen Hinweise angegeben werden, die die von Base-t GmbH & Co. KG gelieferte Software betreffen. 

Die Installation auf einem Netz-Server zur ausschließlich internen Verwendung der Software ist nur dann zulässig, wenn Sie ein mit der Software kommunizierendes Serverprodukt der Base-t GmbH & Co. KG erworben haben. 

Die Base-t GmbH & Co. KG bleibt Eigentümer der Software. Der Anwender darf die Software weder dekompilieren, rückassemblieren, zurückentwickeln (Reverse-engineering), noch in irgendeiner Weise ändern.

Leistungsstörungen:

Die Base-t GmbH & Co. KG wird Fehler der bereitgestellten Dienstleistungen sowie Störungen, sofern sie in seinem Verantwortungsbereich liegen, beseitigen.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter erkennbare Fehler oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen. 

Alle Fehler- oder Störungsbeseitigungsmaßnahmen an den dem Kunden bereitgestellten Leistungen dürfen ausschließlich durch die Base-t GmbH & Co. KG oder durch Base-t GmbH & Co. KG beauftragte Dritte vorgenommen werden.

Ergibt die Überprüfung einer Fehler- bzw. Störungsmeldung, dass kein Fehler bzw. keine Störung der Leistungen der Base-t GmbH & Co. KG vorlag, hat der Kunde der Base-t GmbH & Co. KG den für die Überprüfung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass der Fehler bzw. die Störung nicht vom der Base-t GmbH & Co. KG verursacht war.

Die Base-t GmbH & Co. KG kann sich nicht dergestalt verpflichten, dass durch ihn bereitgestellte Verschlüsselungsverfahren sowie ggf.  weitere bereitgestellte Sicherheitslösungen (Virenschutz, Firewalls, Spamfilter etc.) ein vollständiger Schutz der Infrastruktur des Kunden erreicht wird. Der Anbieter verwendet bekannte bzw. bewährte Verfahren bzw. Tools, die regelmäßig aktualisiert werden. Dennoch kann der Anbieter nicht ausschließen, dass z.B. ein neues Angriffsverfahren die Netze und die daran angeschlossenen Komponenten des Kunden erreicht, bevor der Herausgeber der betreffenden Verfahren bzw. die Hersteller der betreffenden Tools eine Aktualisierung herausgegeben haben, die dieses Angriffsverfahren erkennt. Dies liegt daran, dass zwischen dem Auftreten eines neuen Angriffsverfahrens und der Reaktion der Herausgeber bzw. Hersteller naturgemäß immer eine gewisse Zeitspanne liegt. Daher kann sich der Anbieter nicht im Hinblick auf die absolute Sicherheit der zu schützenden Infrastruktur bzw. Daten verpflichten.

Höhere Gewalt:

Keine der Parteien hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt zu vertreten.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacks) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. Die Parteien werden sich gegenseitig über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

Service Level Agreement (SLA):

Die Verfügbarkeit von unseren internetbasierten Serverdiensten und Serverprodukten beträgt mindestens 99% im Jahresdurchschnitt. Planmäßige oder dem Kunden mitgeteilte Wartungsarbeiten, Zeitverluste, die nicht durch den Anbieter verschuldet sind sowie Zeitverluste durch Verzögerungen bei der Entstörung, für die die Base-t GmbH & Co. KG nicht verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

Vertraulichkeit:

„Vertrauliche Informationen“ sind der Inhalt des Angebotes, dieser AGB und der Funktionsbeschreibung sowie alle Informationen, gleich welcher Form (insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von elektronischen Daten), die die Parteien einander im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages übermitteln. Hierzu gehören auch alle Dokumente, Datenträger und sonstige Medien, die von der anderen Partei selbst erstellt wurden.

Die Parteien werden vertrauliche Informationen streng vertraulich behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung gebrauchen.

Alle vertraulichen Informationen werden von der anderen Partei geheim gehalten, vor Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen Zweck verwendet. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Arbeitnehmer der anderen Partei sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den Zweck des Vertrages erfüllen zu können. Die Arbeitnehmer und Mitarbeiter verbundener Unternehmen sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung der offen legenden Partei zulässig. In diesem Fall sind die Dritten jeweils entsprechend dieser Regelung an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden.

Ausgenommen von der Verpflichtung zur Geheimhaltung sind solche Informationen, die

  • zum Zeitpunkt ihrer Erlangung bereits öffentlich bekannt sind,
  • vom Anbieter zum Zwecke der ordnungsgemäßen Leistungserbringung an seine Subunternehmer weitergegeben werden müssen,
  • aufgrund von Rechtsvorschriften, rechtlichen Anordnungen, behördlichen Regelungen oder rechtskräftigen Entscheidungen offen gelegt werden müssen (über die entsprechenden Entscheidungen der Behörde oder des Gerichtes haben die Parteien, soweit dies rechtlich zulässig ist, einander unverzüglich und - soweit dies zumutbar ist, vor der Offenlegung der entsprechenden Information - zu unterrichten),
  • an Angehörige von Berufsgruppen weitergegeben werden, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder
  • die jeweils andere Partei nachweislich unabhängig von der Übermittlung von vertraulichen Informationen durch die offen legende Partei erarbeitet hat.

Diese Bestimmung gilt für die Dauer von zwei (2) Jahren nach einer eventuellen Beendigung des Vertrages fort.

Freiheit von Rechten Dritter

Sofern gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, so ist die Base-t GmbH & Co. KG dazu verpflichtet, den Kunden von Ansprüchen, die durch ein Gericht oder im Rahmen einer Vereinbarung festgesetzt werden, freizustellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung der Base-t GmbH & Co. KG  – Vereinbarungen zur Beilegung des Rechtsstreits zu treffen, insbesondere eine Vereinbarung abzuschließen. Letzteres gilt nicht, wenn Base-t GmbH & Co. KG sich weigert, der Aufforderung des Kunden auf Freistellung von Rechten Dritter nachzukommen. Der Kunde wird die Base-t GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Base-t GmbH & Co. KG bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen angemessen zu unterstützen.

Wird die vertragsgemäße Nutzung von Produkten und Dienstleistungen durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Anbieter in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach seiner Wahl und auf seine Kosten Lizenzen zu erwerben oder die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen zu ändern oder ganz oder teilweise gegen eine gleichwertige Software auszutauschen.

Der Anbieter ist weder zur Freistellung noch zur Änderung oder zum Austausch oder zum Erwerb von Lizenzen verpflichtet, sofern die Verletzung von Schutzrechten nicht durch den Anbieter zu vertreten ist. Dies ist insbesondere bei Schutzrechtsverletzungen der Fall, die auf der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen durch den Kunden in Abweichung von den Regelungen in diesen AGB bzw. in der Funktionsbeschreibung zurückzuführen ist oder auf einer Veränderung der Produkte oder Dienstleistungen durch oder nach Vorgaben des Kunden oder einer Kombination von Base-t GmbH & Co. KG Produkten und Dienstleistungen mit Produkten und Leistungen Dritter beruht, die nicht durch den Anbieter zur Nutzung mit Base-t GmbH & Co. KG Produkten und Dienstleistungen freigegeben wurde.

Sofern gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten im Hinblick auf Drittkomponenten geltend gemacht werden, gelten für etwaige Freistellungsverpflichtungen des Anbieters die jeweiligen Freistellungsregelungen des Herstellers bzw. Distributors. Sofern der Kunde in einem solchen Fall von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit der Überlassung von Base-t GmbH & Co. KG Produkten und Dienstleistungen in Anspruch genommen wird, bleiben die geeigneten Abwehrmaßnahmen, Vergleichsverhandlungen und die Führung eventueller Rechtsstreitigkeiten in jedem Falle dem Anbieter bzw. dem entsprechenden Hersteller oder Distributor vorbehalten. Der Kunde wird gegen ihn geltend gemachte Ansprüche nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters anerkennen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bzw. den Hersteller oder Distributor bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen angemessen zu unterstützen.

Sonstiges

Der Kunde erklärt sich einverstanden, als Referenzkunde des Anbieters genannt zu werden. Sofern dies nicht gewünscht ist, muss er der Nennung ausdrücklich widersprechen.

Gerichtsstand ist Essen.

Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Kunde verpflichtet bei der Rücksendung der gemieteten Hardware kostenfrei mitzuwirken. 

 

Online Schlichtungsplattform (ODR)

E-Mail: info(at)base-t.de

Link zur Plattform

Noch nicht überzeugt?

Probieren und studieren

Demos anschauen

Ausprobieren!